Praktische Infos A–Z · Abschnitt 15/18

Zoll

🇫🇷 Frankreich Reiseführer

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Zoll

Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen — du kannst Waren für den persönlichen Gebrauch frei ein- und ausführen. Allerdings gelten Richtwerte, bei deren Überschreitung der Zoll nachfragen darf, ob die Waren wirklich für den Eigenbedarf bestimmt sind:

Richtwerte für den persönlichen Gebrauch (EU-intern)

  • Tabak: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak
  • Alkohol: 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse (Sherry, Port), 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier
  • Kaffee: 10 kg

Besondere Vorschriften

  • Lebensmittel: Innerhalb der EU keine Einschränkungen. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern: kein Fleisch, keine Milchprodukte, maximal 2 kg Obst/Gemüse
  • Medikamente: Für den persönlichen Gebrauch in ausreichender Menge erlaubt. Für verschreibungspflichtige Medikamente ein ärztliches Attest mitführen (idealerweise auf Französisch oder Englisch)
  • Bargeld: Bei der Einreise aus/nach einem Nicht-EU-Land müssen Barmittel über 10.000 € deklariert werden
  • Kulturgüter: Antiquitäten und Kunstwerke über 50 Jahre und einem Wert über 50.000 € benötigen eine Ausfuhrgenehmigung
  • Fälschungen: Gefälschte Markenware (Louis Vuitton, Chanel etc.) darf weder ein- noch ausgeführt werden. Der Zoll kontrolliert, und die Strafen sind empfindlich

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