Praktische Infos A–Z · Abschnitt 16/16

Zoll

🇵🇹 Portugal Reiseführer

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Zoll

Als EU-Mitglied gelten für Reisen zwischen Portugal und anderen EU-Staaten (Deutschland, Österreich) keine Zollgrenzen. Du kannst Waren für den persönlichen Bedarf frei ein- und ausführen.

Innerhalb der EU — Richtwerte

Für den „persönlichen Bedarf" gelten folgende Richtwerte (keine festen Grenzen):

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Alkohol: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Likör, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier
  • Kaffee: 10 kg

Wird diese Menge überschritten, muss man nachweisen können, dass die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Für Schweizer Reisende

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — hier gelten Freimengen:

  • Alkohol: 1 Liter über 18 % und 5 Liter unter 18 % (zollfrei)
  • Zigaretten: 250 Stück
  • Andere Waren: bis 300 CHF Gesamtwert zollfrei

Besondere Vorschriften

  • Artenschutz: Keine Korallen, geschützten Muscheln oder Produkte aus geschützten Tieren einführen
  • Antiquitäten: Für die Ausfuhr von Kulturgütern (antike Azulejos, Kunst über 100 Jahre alt) ist eine Genehmigung des portugiesischen Kulturministeriums erforderlich
  • Medikamente: Persönlichen Bedarf (bis zu 3 Monatsrationen) mitführen, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ärztliche Bescheinigung dabeihaben
  • Bargeld: Bei Ein-/Ausreise in die EU müssen Barbeträge über 10.000 € beim Zoll angemeldet werden

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