Zoll
Als EU-Mitglied gelten für Reisen zwischen Portugal und anderen EU-Staaten (Deutschland, Österreich) keine Zollgrenzen. Du kannst Waren für den persönlichen Bedarf frei ein- und ausführen.
Innerhalb der EU — Richtwerte
Für den „persönlichen Bedarf" gelten folgende Richtwerte (keine festen Grenzen):
- Zigaretten: 800 Stück
- Alkohol: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Likör, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier
- Kaffee: 10 kg
Wird diese Menge überschritten, muss man nachweisen können, dass die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Für Schweizer Reisende
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — hier gelten Freimengen:
- Alkohol: 1 Liter über 18 % und 5 Liter unter 18 % (zollfrei)
- Zigaretten: 250 Stück
- Andere Waren: bis 300 CHF Gesamtwert zollfrei
Besondere Vorschriften
- Artenschutz: Keine Korallen, geschützten Muscheln oder Produkte aus geschützten Tieren einführen
- Antiquitäten: Für die Ausfuhr von Kulturgütern (antike Azulejos, Kunst über 100 Jahre alt) ist eine Genehmigung des portugiesischen Kulturministeriums erforderlich
- Medikamente: Persönlichen Bedarf (bis zu 3 Monatsrationen) mitführen, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ärztliche Bescheinigung dabeihaben
- Bargeld: Bei Ein-/Ausreise in die EU müssen Barbeträge über 10.000 € beim Zoll angemeldet werden