Praktisches A–Z · Abschnitt 1/3

Einreise & Kommunikation

🇪🇸 Gran Canaria Reiseführer

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Einreise & Kommunikation

Einreise

Gran Canaria gehört zu Spanien und damit zur EU — als EU-Bürger brauchst du kein Visum. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. Grenzkontrollen bei Flügen aus Deutschland gibt es nicht (Schengen-Raum). Aufenthalt: unbegrenzt für EU-Bürger.

Wichtig: Die Kanaren gehören zwar zur EU, aber nicht zum EU-Zollgebiet. Das bedeutet: Bei der Rückreise nach Deutschland gelten Duty-free-Freigrenzen (200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen, 4 Liter Wein). Das ist relevant, wenn du Rum, Wein oder Tabak als Souvenir mitbringst!

Mobiles Internet & Telefon

Dank EU-Roaming nutzt du deinen deutschen Handyvertrag auf Gran Canaria ohne Zusatzkosten — telefonieren, surfen und SMS sind in deinem Tarif enthalten. Die Netzabdeckung ist hervorragend in den Küstenstädten und touristischen Gebieten. In den Bergen und Schluchten kann das Signal schwächer werden — für Wanderungen Offline-Karten runterladen!

WLAN

Kostenloses WLAN ist in den meisten Hotels, Restaurants und Cafés verfügbar. In Las Palmas gibt es auch öffentliche WLAN-Hotspots (z.B. im Parque Santa Catalina). Die Geschwindigkeit ist generell gut.

Zeitzone

Gran Canaria liegt in der Westeuropäischen Zeitzone (WEZ/UTC±0) — das bedeutet: eine Stunde hinter Deutschland (bzw. MESZ−1 im Sommer). Wenn es in Berlin 14 Uhr ist, ist es auf Gran Canaria 13 Uhr. Vorteil: Du gewinnst eine Urlaubsstunde!

Sprache

Die Amtssprache ist Spanisch (Kastilisch). In touristischen Gebieten (Maspalomas, Las Canteras) wird gut Englisch gesprochen, in Las Palmas oft auch Deutsch. In ländlichen Gebieten und Bergdörfern ist Spanisch die einzige Sprache — ein paar Grundbegriffe werden dort sehr geschätzt:

  • Buenos días — Guten Tag
  • Gracias — Danke
  • La cuenta, por favor — Die Rechnung, bitte
  • ¿Dónde está…? — Wo ist…?
  • Guagua — Bus (kanarisches Spanisch!)
  • Papas — Kartoffeln (statt patatas auf dem Festland)

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*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen.

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