Fluggastrechte-Check

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht? Prüfe in wenigen Minuten, ob dir eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht.

Entschädigung nach Flugstrecke

250 €

Kurzstrecke

unter 1.500 km

z.B. Berlin – Mallorca

400 €

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

z.B. Frankfurt – Istanbul

600 €

Langstrecke

über 3.500 km

z.B. München – New York

Wann besteht ein Anspruch?

1

Verspätung ab 3 Stunden

Ankunft am Zielort mehr als 3 Stunden nach Plan

2

Flugausfall

Weniger als 14 Tage vorher über die Annullierung informiert

3

Überbuchung

Boarding trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Check-in verweigert

4

Verpasster Anschlussflug

Anschluss verpasst wegen verspätetem Zubringerflug (eine Buchung)

Gut zu wissen

  • Ansprüche bis 3 Jahre rückwirkend geltend machen (Fristende jeweils 31.12.)
  • Gilt für alle Flüge ab EU sowie für EU-Airlines bei Flügen in die EU
  • Entschädigung unabhängig vom Ticketpreis – auch bei Billigflügen
  • Auch Kinder mit eigenem Ticket haben vollen Anspruch
  • Bei außergewöhnlichen Umständen (Unwetter, Flugsicherungs-Streik) besteht kein Entschädigungsanspruch

Flug verspätet, ausgefallen oder überbucht?

Nach EU-Recht steht dir bei Flugproblemen eine Entschädigung von 250–600 € pro Person zu.* Flightright prüft deinen Anspruch kostenlos und übernimmt den gesamten Prozess – du zahlst nur im Erfolgsfall.

99 % Erfolgsquote vor GerichtKostenlose ErstprüfungAnsprüche bis 3 Jahre rückwirkend

*Entschädigung abzgl. Erfolgsprovision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.). Bei Gerichtsverfahren kann ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. | Affiliate-Link – bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir eine Provision.